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Контрольная работа по предмету Немецкий на тему: Контрольная по немецкому языку


Вид работы

Контрольная работа

Предмет

Немецкий

Тема работы

Контрольная по немецкому языку

Город

Нет

ВУЗ

нет

Количество страниц

10

Содержание работы или список заданий

Вариант II
Задание 1. Перепишите и переведите следующие предложения, подчеркните в них сказуемое и укажите временную форму глагола в пассиве:
1. Der Tatort wird von der Einsatzgruppe besichtigt.
2. Der Verd?chtige wurde von den Zeugen beschrieben.
3. Das Vernehmungsprotokoll ist richtig angefertigt worden.
4. Zur Unterst?tzung war ein Sondereinsatzkommando aufgefordert worden.
5. Dem Gesch?digten wird medizinische Hilfe geleistet werden.

Задание 2. Перепишите и переведите следующие предложения на русский язык, обращая внимание на конструкции haben + zu + Infinitiv, sein+ zu + Infinitiv.
1. Der Polizeipr?sident hat den Landespolizeiverband zu f?hren.
2. Die Entscheidungen der Polizei sind ?ber das Verwaltungsgericht zu bestreiten.
3. In einigen Bundesl?ndern ist die Wasserschutzpolizei von der Schutzpolizei abzutrennen.
4. Unter Umst?nden ist die Kriminalpolizei direkt dem Landeskriminalamt zuzuordnen.

Задание 3. Перепишите и переведите следующие предложения, подчеркните местоименные наречия.
1. Der letztere Weg f?hrte dazu, dass eine Verfassung entstand.
2. Woran arbeitet jetzt der Kriminalist?
3. Hat man den Angeklagten daf?r verurteilt?
4. Die Arbeit der Polizei ist darauf gerichtet, die ?ffentliche Ordnung zu gew?hrleisten.
5. Wof?r sollen die Vollzugsbeamten sorgen?

Задание 4. Перепишите и переведите следующие предложения на русский язык, определите типы придаточных предложений.
1. Sie wissen, dass er dieses Verbrechen begangen hat.
2. Da ich zuk?nftiger Untersuchungsf?hrer bin, muss ich die Untersuchungsmethodik von Verbrechen kennen.
3. Falls Sie den Straft?ter kennen, m?ssen Sie die Polizei informieren.
4. Wenn eine Straftat begangen worden ist, fahren die Kriminalisten zum Tatort.
5. Ich studiere an der Fakult?t, die die Untersuchungsbeamten vorbereitet.
6. Er kommt nach Ufa, damit er Rechtswissenschaften studiert.
7. Der Staatsanwalt benutzt sein Recht, indem er im notwendigen Fall das Verfahren einstellt.

Задание 5. Перепишите и переведите следующие предложения, подчеркните в них инфинитивные группы.
1. Der Staatsanwalt ordnete an, die Durchsuchung durchzuf?hren.
2. Der Untersuchungsbeamte hat beschlossen, den Verd?chtigen sofort festzunehmen.
3. Der Sachverst?ndige beginnt, am Tatort die Spuren zu sichern.
4. Es ist unsere Pflicht, die Verkehrsregeln zu beachten.

Задание 6. Перепишите и переведите следующие предложения, подчеркните в них инфинитивные обороты.
1. Um einen Verd?chtigen zu verhaften, muss man den schriftlichen Haftbefehl des Staatsanwaltes haben.
2. Der Terrorist hat sich erschossen, statt sich zu ergeben.
3. Ohne die Spuren am Tatort zu sichern, kann man oft die Straftat nicht aufkl?ren.

Задание 7. Перепишите и переведите следующие предложения. Возьмите в скобки распространенное определение, подчеркните его основные части (причастие или прилагательное).
1. In den Besserungskolonien mit allgemeinem Regime verb??en ihre Strafe die erstmalig zu Freiheitsentzug verurteilten M?nner.
2. Man muss entsprechende Informationen an die zur Bek?mpfung der organisierten Kriminalit?t eingerichteten Organisationseinheiten weiterleiten.
3. Alle f?r die polizeiliche T?tigkeit wichtigen Informationen speichert man mit Hilfe von modernen Computern.
4. Der Tatbestand ist der im Gesetz formulierte Begriff einer bestimmten Straftat.

Задание 8. Перепишите и переведите предложения, подчеркните обособленный причастный оборот.
1. Die neuen Untersuchungsmethoden anwendend, k?nnen wir diese Straftat schneller aufkl?ren.
2. Auf die sp?tere Mitteilung der Besetzung des Gerichts verweisend, darf der Angeklagte die Unterbrechung der Hauptverhandlung verlangen.
3. Von zahlreichen Argumenten begr?ndet, fand seine Verteidigung allgemeine Anerkennung.

Задание 9. Перепишите предложения, употребив указанный в скобках глагол в соответствующей форме конъюнктив. Переведите предложения на русский язык.
1. Mit deiner Hilfe (machen – Plusquamperfekt Konjunktiv) ich diese Arbeit.
2. Ich (besprechen – Konditionalis I) dieses Problem mit Ihnen.
3. Sie sieht so frisch aus, als ob sie (kommen – Perfekt Konjunktiv) eben aus dem Sanatorium.
4. Die Studenten sagten, sie (lesen – Plusquamperfekt Konjunktiv) diesen Roman schon fr?her.

Задание 10. Перепишите и переведите письменно следующий текст и ответьте на предлагаемые ниже вопросы.
Organisierte Kriminalit?t
Organisierte Kriminalit?t ist eine qualifizierte Form der Verbrechensbegehung, die von subtilen Taktiken und Techniken gekennzeichnet ist. Aufwendige und geradezu stabsm??ige Tatplanung, perfekte Arbeitsteilung unter Einbeziehung von zum Teil hochspezialisierten Mitt?tern sowie marktorientierte Beuteverwertungsstrategien sind die hervorstehenden Merkmale der OK.
Typische Auspr?gungsformen der Organisierten Kriminalit?t sind Drogenhandel, Schleusung, Menschenhandel, Eigentums- und Wirtschaftskriminalit?t. Die Zukunft der OK wird nach Expertenmeinung im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und der Umweltkriminalit?t liegen.
Straft?ter der OK unternehmen vielf?ltige Anstrengungen, ihre Erfolge zu legalisieren. Dabei nutzen sie Mittel der Korrumpierung und bahnen Kontakte zu Personen des ?ffentlichen Lebens an. Organisierte Kriminalit?t entwickelt sich zu einer entscheidenden Herausforderung f?r die innere Sicherheit eines Landes.

Fragen zum Text:
1. Was sind die hervorstehenden Merkmale der Organisierten Kriminalit?t?
2. Welche Deliktsarten werden im OK-Bereich begangen?
3. Ist die Organisierte Kriminalit?t eine entscheidende Herausforderung f?r die innere Sicherheit eines Landes?


Перевести 10тыс печ. знаков Составить нем-рус словарь на 100 слов юридического характера.

Текст 21 (7000)
POLIZEIAUSBILDUNG IN DEUTSCHLAND
Voraussetzungen
Als Voraussetzung f?r die Zulassung zur Ausbildung oder dem Studium steht bei allen Polizeien ein mehrt?giger Test an. Die erfolgreiche Absolvierung des Einstellungstestes ist eine zur Einstellung unumg?ngliche Voraussetzung. Die Ausf?hrung unterscheidet sich dabei wieder von Bundesland zu Bundesland sowie zwischen Ausbildungsanforderungen und Studienanforderungen.
In der Regel dauert das Testverfahren zwischen 2 und 4 Tagen, dabei werden Bewerber in folgenden Bereichen gepr?ft:
• Intelligenztest, F?higkeitstest, Allgemeinwissenstest, Test der Kon-zentrationsf?higkeit
• Kenntnis der deutschen und teilweise der englischen Sprache
• Gruppengespr?ch, Interview, Kurzreferat
• medizinische Untersuchung zur Feststellung der k?rperlichen Tauglich-keit durch einen Polizeiarzt
• Sportpr?fung in verschiedenen Disziplinen
Die Tests sind dabei mit unterschiedlichen Schwerpunkten und in unter-schiedlichen Zusammensetzungen zu absolvieren – die Ausgestaltung obliegt alleine der einstellenden Polizei. Die Voraussetzungen f?r den gehobenen Dienst sind dabei naturgem?? anspruchsvoller.
Neben dem Einstellungstest wird an schulischen Voraussetzungen f?r die Ausbildung (mittlerer Dienst) eine abgeschlossene Mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (mit vorangegangenem (qualifizierenden) Hauptschulabschluss) verlangt, f?r das Studium (gehobener Dienst) mindestens die Fachhochschulreife. Weiterhin muss der Bewerber ein gewisses Mindestalter (meist 16 oder 17 Jahre) haben und darf ein H?chstalter (zwischen 24 und 31 Jahren) nicht ?berschreiten. Eine K?rpergr??e von 160 cm f?r Frauen und 165 cm f?r M?nner ist ebenso erforderlich wie die deutsche Staatsb?rgerschaft oder die eines anderen EU-Staates. Zudem darf der Bewerber nicht vorbestraft sein und muss in geordneten wirtschaftlichen Verh?ltnissen leben sowie einen guten Ruf besitzen.
Bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums muss auf eigene Kosten die Fahrerlaubnis der Klasse B erworben werden.
Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen
Die Polizeiausbildung in Nordrhein-Westfalen findet nur f?r den gehobe-nen Dienst statt. Voraussetzung hierf?r ist mindestens die Fachhochschulreife. Dies bedeutet, dass die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten ein Studium an der Fachhochschule f?r ?ffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen beinhaltet.
Als Kommissaranw?rter m?ssen drei Studienjahre mit anschlie?endem Staatsexamen absolviert werden. Aufgrund des Direkteinstieges ist man nach bestandenem Staatsexamen Kommissar im gehobenen Polizeivollzugsdienst und Diplom-Verwaltungswirt (FH). Zum Beginn des Studiums muss ein Aufnahme-test bestanden werden.
Dienstbez?ge
W?hrend des Studiums erh?lt der Student eine Anw?rterverg?tung von rund 900 € netto monatlich. Nach bestandenem Staatsexamen steht dem Kommissar Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 9 zu.

Erstes Ausbildungs/Studienjahr
Das erste Studienjahr unterteilt sich in die Studienabschnitte 1 und 2 sowie die Praktika 1 und 2. In den ersten beiden Studienabschnitten werden erste fachliche und rechtliche Grundlagen erarbeitet. Sie bereiten auf die folgenden Praktika vor.
Gelehrt werden F?cher wie:
• Kriminalistik
• Kriminaltechnik
• Kriminologie
• Eingriffsrecht
• Strafrecht
• Verfassungsrecht
• Ethik
• Psychologie
• Politikwissenschaft
• Soziologie
• Management
Nach diesen Studienabschnitten werden die ersten Klausuren geschrieben. Es handelt sich dabei um 5 Klausuren in den Fachern Kriminalistik/ Kriminal-technik, Einsatzlehre, Straf- und Prozessrecht, Verkehrsrecht/ Verkehrslehre und Eingriffsrecht. Zum erfolgreichen Abschluss des Studienabschnitts 2 m?ssen mindestens 3 Klausuren mit mehr als 4 Punkten bewertet werden. Dabei gilt das bekannte 15 Punkte- Schema. Bei Nichtbestehen des S 2 gibt es zwei ver-schiedene M?glichkeiten: Entweder das gesamte erste Jahr wird wiederholt. Alle erbrachten Leistungen werden dann gel?scht und m?ssen erneut erbracht werden. Ein erneutes Scheitern im ersten Jahr, egal aus welchem Grund, hat die K?ndigung zur Folge.
Die zweite M?glichkeit erlaubt den ?bertritt in das zweite Ausbildungsjahr. In diesem Fall m?ssen die nichtbestandenen Klausuren mit dem Nachfolge-jahrgang mitgeschrieben werden. Die bestandenen Klausuren aus dem Vorjahr werden anerkannt. Es m?ssen so viele Klausuren bestanden werden, dass der Kommissaranw?rter auf insgesamt 3 bestandene Klausuren kommt. Gelingt dies, wird das Studium wie vorgesehen fortgesetzt. Gelingt dies nicht, erfolgt die K?ndigung. Neben den Klausuren m?ssen zwei so genannte Fachgespr?che absolviert werden. Diese z?hlen bei Nichtbestehen wie eine nicht bestandene Klausur. Die gepr?ften F?cher wechseln von Jahr zu Jahr.
Praktika P1 und P2
Die Praktika werden im Institut f?r Aus- und Fortbildung der Polizei NRW absolviert. Bereits uniformiert ?ben die Kommissaranw?rter bestimmte Trainingsbausteine. Hierzu z?hlen unter anderem:
Verkehrssicherheitsarbeit/Informations- und Kommunikationstechniken
Verkehrsunfallaufnahme
Verfolgung ausgew?hlter Eigentumsdelikte
Polizeitechnisches Seminar
Situationstraining mit Eingriffstechniken
Eingriffstechniken
Schie?- und Nichtschie?ausbildung
Lebenserhaltende und -rettende Sofortma?nahmen
Fahr- und Sicherheitstraining
Grundlagen f?r die Verwendung in Polizei-Einsatzeinheiten
Sport und Schwimmen
Nach Abschluss des ersten Jahres m?ssen die Kommissaranw?rter zudem eine Sportpr?fung absolviert haben. Diese beinhaltet:
5000m-Lauf
Hindernisparcours
300m Schwimmen auf Zeit

Zweites Ausbildungs/Studienjahr
Das zweite Studienjahr unterteilt sich in die Studienabschnitte 3.1 und 3.2., das Hauptpraktikum sowie eine Seminararbeit. Die Studienabschnitte vertiefen die rechtlichen Kenntnisse und bereiten auf das Hauptpraktikum vor. W?hrend der Seminararbeit erarbeiten die Kommissaranw?rter selbstst?ndig ein Thema und fertigen dazu schriftlich eine Seminararbeit an, die vorgestellt werden muss. Am Ende der Studienabschnitte m?ssen erneut Klausuren bestanden werden. In diesem Fall werden sieben Klausuren geschrieben. Wie im S 2 d?rfen h?chstens 2 Klausuren unter 5 Punkten liegen. Es m?ssen zus?tzlich drei Fachgespr?che absolviert werden.
Das Hauptpraktikum P3
Das Hauptpraktikum ist rund sechs Monate lang und wird bei einer Polizei-beh?rde absolviert. Die ersten drei Monate verbringt der Kommissaranw?rter im Wachdienst als dritte Person auf den Streifenwagen. Der Kommissaranw?rter lernt unter Aufsicht des Tutors das selbstst?ndige Arbeiten und das L?sen polizeitypischer Lagen wie Verkehrsunfallaufnahme, Kriminalit?tsbek?mpfung oder Anzeigenaufnahme. Dieser Ausbildungsteil bietet den ersten realistischen Einblick in den gew?hlten Beruf. Nach knapp zwei Jahren der Ausbildung wird diesem Praktikum deshalb gew?hnlich entgegengefiebert. Am Ende der Wachdienstzeit steht eine Bewertung an. Die restlichen drei Monate werden in einem angegeliederten Kriminalkommissariat absolviert. Am Ende dieser Zeit findet eine erneute Bewertung statt.
Drittes Ausbildungs/Studienjahr
Im dritten Ausbildungsjahr wird im Studienabschnitt 4 auf das Staats-examen vorbereitet. Zudem muss eine Projektarbeit angefertigt werden, dabei erarbeiten die Kommissaranw?rter in Zusammenarbeit mit einer Verwaltungs- oder Polizeibeh?rde ein Projekt. Anschlie?end folgen Repetitorien.

Abschlusspraktikum P4
Nach dem schriftlichen Staatsexamen folgt das Abschlusspraktikum 4 in einer Kreispolizeibeh?rde, als zweiter Mann auf dem Streifenwagen. Es wird gezielt der nahestehende Einsatz als Polizist ge?bt und gefestigt. Daraufhin folgen die m?ndlichen Pr?fungen.
Jeweils zum 1. September jeden Jahres werden die Kommissaranw?rter nach bestandenen Staatsexamen zum Kommissar ernannt.

Текст 22 (3000 знаков)
H?HERER KRIMINALDIENST DES BUNDES - VOLLJURISTINNEN UND VOLLJURISTEN
F?R DEN SOGENANNTEN SEITENEINSTIEG
Das Bundeskriminalamt sucht als F?hrungsnachwuchskr?fte in der Lauf-bahn des h?heren Kriminaldienstes des Bundes Volljuristinnen und Voll-juristen f?r den sog. Seiteneinstieg.
Als F?hrungsnachwuchskraft erwarten Sie viele interessante und abwechs-lungsreiche Aufgaben in allen kriminalpolizeilichen Bereichen des Bundes-kriminalamtes. Einsatzorte k?nnen Wiesbaden, Berlin und Meckenheim bei Bonn sein.
Die Einstellung erfolgt als Regierungsrat/-r?tin zur Anstellung. Nach erfolg-reich abgeschlossener Einweisungszeit erfolgt der Laufbahnwechsel und die Ernennung zum/zur Kriminalrat/-r?tin zur Anstellung.
Sie erhalten Bez?ge der Besoldungsgruppe A 13 (h?herer Dienst) und eine BKA-Zulage, sp?ter eine Polizeizulage nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Das ist Ihr Profil:
• Sie haben beide juristische Staatsexamina mit jeweils «befriedigenden» Leis-tungen absolviert oder ein juristisches Staatsexamen mit «befriedigenden», das andere mit «ausreichenden» Leistungen absolviert und zus?tzlich haben Sie eine f?r das Bundeskriminalamt f?rderliche Berufsausbildung abgeschlossen (eine Laufbahnausbildung bei der Polizei im mittleren oder gehobenen Dienst oder eine «wirtschaftsnahe» Berufsausbildung mit dreij?hriger Regelausbil-dungszeit, z.B. zum/zur Bankkaufmann/-frau oder Steuerfachgehilfen/-gehilfin).
• Sie haben die deutsche oder eine andere EU-Staatsangeh?rigkeit (Ausnahmen sind m?glich).
• Sie verf?gen idealerweise ?ber Sprachkenntnisse in einer der Interpol-Sprachen (Englisch, Franz?sisch, Spanisch).
• Sie sind zum Einstellungstermin (grunds?tzlich monatlich m?glich) nicht ?lter als 34 Jahre.
• Sie besitzen den F?hrerschein der Klasse B.
• Sie sind gesundheitlich geeignet nach den einheitlichen Vorgaben aller Polizeien des Bundes und der L?nder. Bei Unklarheiten (z.B. Vorerkrankun-gen, chronische Erkrankungen pp.) wenden Sie sich bitte zuerst an die zust?ndigen Sachbearbeiterinnen (Telefonnummer s. unten).
• Sie besitzen ein gutes Sehverm?gen.
• Neben dem gesunden Sehorgan wird ein Farbunterscheidungsverm?gen, r?umliches Sehverm?gen und ein Mindestsehverm?gen verlangt. F?r das Mindestsehverm?gen gelten folgende Richtwerte: Ab Vollendung des 20. Lebensjahres muss eine Sehsch?rfe in die Ferne ohne Korrektur von mindes-tens 30 % auf jedem Auge vorliegen. Mit Sehhilfe wird ein Sehverm?gen von 100 % auf dem einen und mindestens 80 % auf dem anderen Auge verlangt. Bei Weitsichtigkeit darf die St?rke der korrigierenden Sehhilfe +2,5 dpt schon auf einem Auge nicht ?bersteigen.
• Sie sind ?rtlich ungebunden.
• Die Mindestgr??e f?r M?nner betr?gt 166 cm und f?r Frauen 162 cm.

Das Bundeskriminalamt f?rdert die Gleichstellung von Frauen und M?nnern und ist deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert, um deren Anteil auch in der Laufbahn des h?heren Kriminaldienstes des Bundes, in der sie noch gering vertreten sind, zu steigern. Das Bundeskriminalamt unterst?tzt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle auch in Leitungspositionen.

Senden Sie bitte Ihre vollst?ndigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15.04.2004 (Anschreiben, tabellarischen Lebenslauf, Passfoto aus neuester Zeit, eine Kopie aller Abschlusszeugnisse, des F?hrerscheins sowie der Geburts-urkunde) an das Bundeskriminalamt, Referat ZV 11-31, 65173 Wiesbaden.
e-Mail: guido.koch@polizei.niedersachsen.de

Список литературы

нет

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